Dienstleistung
Abfallbeseitigung
Wichtigste Merkmale
Abfallbeseitigung
An-, Abmeldung und Änderung der Abfallbeseitigung:
Die Deckel der Abfallbehälter müssen mit gültigen Abfallgebührenmarken versehen sein. An-, Abmeldungen und Änderungen der Abfallbehälter nehmen Sie bei der Gemeinde Apen vor.
Schadens-/Verlustmeldung Mülltonne:
Bei defekten und "verschluckten" Tonnen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland schnellstmöglich zu informieren. Die Tonnen werden nach dem Eingang der Meldung innerhalb einiger Werktage mit gültiger Plakette ausgetauscht oder ersetzt. Bei einem Tonnentausch aufgrund eines Defekts muss die betroffene Tonne mit gültiger Plakette und für den Fahrer vom Entsorgungsbetrieb sichtbar vorne am Grundstück bereitgestellt werden. Die defekte Tonne kann bis zum Tausch noch befüllt werden.
Informationen zum Bioabfall auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationen zum Kompostieren auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
04488 56-444
04488-56 0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Übersicht der Abfallbeseitigungsgebühren des Landkreises Ammerland:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Bürgerbüro zugeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Mülltonnen erst bestellt sein, müssen bevor eine Ab- oder Ummeldung duchgeführt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Schlagwörter
Sperrmüll, Hausabfall, Bio-Tonne, Hausmüll, Wilder Müll, Hausabfälle, Bioabfälle, Biomüll, abfall, restmüll, änderungen Mültonne, Anmeldung Abfall, abmeldung Abfall
Welche Gebühren fallen an?
Übersicht der Abfallbeseitigungsgebühren des Landkreises Ammerland:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Bürgerbüro zugeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Mülltonnen erst bestellt sein, müssen bevor eine Ab- oder Ummeldung duchgeführt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.