Wichtigste Merkmale


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Abfuhrkalender


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Online-Anmeldung Sperrgutabholung


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Schadens-/Verlustmeldung Mülltonne


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Abfallbeseitigung

 

An-, Abmeldung und Änderung der Abfallbeseitigung:

Die Deckel der Abfallbehälter müssen mit gültigen Abfallgebührenmarken versehen sein. An-, Abmeldungen und Änderungen der Abfallbehälter nehmen Sie bei der Gemeinde Apen vor.

 

Schadens-/Verlustmeldung Mülltonne:

Bei defekten und "verschluckten" Tonnen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland schnellstmöglich  zu informieren. Die Tonnen werden nach dem Eingang der  Meldung innerhalb einiger Werktage mit gültiger Plakette ausgetauscht oder ersetzt. Bei einem Tonnentausch aufgrund  eines Defekts muss die betroffene Tonne mit gültiger Plakette und für den Fahrer vom Entsorgungsbetrieb sichtbar vorne am Grundstück bereitgestellt werden. Die defekte Tonne kann bis zum Tausch noch befüllt werden. 

 

Informationen zum Bioabfall auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationen zum Kompostieren auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
https://www.ammerland.de/abfallwirtschaft
Servicezeiten

Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr

Freitag 8:00 - 12:00 Uhr


Fax
04488 56-444
Telefon
04488-56 0

Häufig gestellte Fragen

Übersicht der Abfallbeseitigungsgebühren des Landkreises Ammerland:

 


Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Bürgerbüro zugeleitet werden.

Bitte beachten Sie, dass die neuen Mülltonnen erst bestellt sein, müssen bevor eine Ab- oder Ummeldung duchgeführt wird.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.


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