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Herr Ehm
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Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Frischwasser. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.

Die Abrechnung des Zwischenzählers erfolgt auf Grundlage der Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung. Wir weisen darauf hin, dass entsprechend der Satzung der Wasserzwischenzähler den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen muss. Dies bedeutet unter anderem, dass der Wasserzwischenzähler alle 6 Jahre geeicht bzw. erneuert werden muss. Die Kosten für einen neuen Wasserzwischenzähler belaufen sich je nach Modell auf ca. 40€ bis 80€. Der Neueinbau muss von einer Fachfirma durchgeführt werden, die entsprechende Bestätigung ist der Gemeinde Apen unaufgefordert vorzulegen. Gemäß des §3 (5) der Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung in der zuletzt gültigen Fassung werden nur Wassermengen abgesetzt, sofern sie im Abrechnungszeitraum (1 Jahr) 10m³ übersteigen (1 m³ entspricht ca. 100 handelsüblichen Gießkannen). Geringere Mengen können leider nicht berücksichtigt werden. 

Anmeldung zur Berechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren, Änderung der Abrechungs- bzw. Vorauszahlungsmenge, Anmeldung eines Zwischenzählers (absetzbare Wassermenge), Anmeldung einer Regenwasseraufbereitungsanlage (zuzählbare Wassermenge).

Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.


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Häufig gestellte Fragen

Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.


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