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Onlinedienst
Ihr Rundfunkbeitrag

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Anträge auf Befreiung von den Fernseh- und Rundfunkgebühren bei der GEZ und Weiterleitung der Befreiungsanträge für Personen im Leistungsbezug werden von den jeweiligen Leistungssachbearbeitern im Fachbereich Arbeit und Soziales bearbeitet.

GEZ Anträge auf Grund einer Schwerbehinderung (z.B. Merkmal RF) erhalten Sie im Bürgerbüro.

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