Dienstleistung
Befreiung Rundfunk- und Fernsehgebühren
Wichtigste Merkmale
Onlinedienst
Anträge auf Befreiung von den Fernseh- und Rundfunkgebühren bei der GEZ und Weiterleitung der Befreiungsanträge für Personen im Leistungsbezug werden von den jeweiligen Leistungssachbearbeitern im Fachbereich Arbeit und Soziales bearbeitet.
GEZ Anträge auf Grund einer Schwerbehinderung (z.B. Merkmal RF) erhalten Sie im Bürgerbüro.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04489 73-80
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Telefon
04489 73-0
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E-Mail
Einrichtung
Gemeinde Apen - Arbeit und Soziales
Adresse
Hauptstraße 205
26689 Apen
Hauptstraße 205
26689 Apen
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04489 73-59
04489 73-59
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
GEZ, Rundfunk, Befreiiung
Schlagwörter
GEZ, Rundfunk, Befreiiung