Die zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Verfahren:

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen sind. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

 

Der Antrag kann formlos oder mit einem Formular im Bürgerbüro Apen gestellt werden. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.

Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

Besonderer Hinweis:

Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Häufig gestellte Fragen

  • Antrag der betreffenden Person
  • ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorspache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist) Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)

 


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