Wichtigste Merkmale

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Ansprechpartner
Frau Meyer
Herr Ehm
Frau Frers

Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. Sobald der Hund älter als 6 Monate ist, muss er mit einem elektronischen Transponder (Chip) gekennzeichnet sein, auch muss für jeden Hund der älter als 6 Monate ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die jeweiligen Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 


Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.




Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundehaltung Abmeldung


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".


Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes vor. Die Abmeldung muss persönlich im Bürgerbüro erfolgen.


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