Wichtigste Merkmale

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Ansprechpartner
Frau Meyer
Herr Ehm
Frau Frers

Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. Sobald der Hund älter als 6 Monate ist, muss er mit einem elektronischen Transponder (Chip) gekennzeichnet sein, auch muss für jeden Hund der älter als 6 Monate ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die jeweiligen Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.


Informationen zum Hunderegister Niedersachsen


Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Gebühren gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Apen


Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats. Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:

  • für den ersten Hund 42 Euro
  • für den zweiten Hund 66 Euro
  • für jeden weiteren Hund 96 Euro

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.


Informationen zum Hunderegister Niedersachsen


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundehaltung Anmeldung


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".


Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes vor. Die Abmeldung muss persönlich im Bürgerbüro erfolgen.


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