Dienstleistung
Abfall Entsorgung
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn
Restabfälle fallen – auch bei größten Bemühungen Abfälle zu vermeiden und zu verwerten – in jedem Haushalt an. Jedes Grundstück ist deshalb an die Restmüllentsorgung anzuschließen. Wählbar sind Behältervolumen von 60, 80, 120 oder 240 Litern, wobei die Benutzer der Restmülltonnen zwischen einer zwei- und vierwöchentlichen Abfuhr wählen können. Für Großwohnanlagen können auch 1,1-Kubikmeter- Restmüllcontainer mit zweiwöchentlicher Leerung angemeldet werden; die Container sind käuflich zu erwerben.
Verstärkt anfallender Restabfall kann über die grauen 50-Liter-Restabfallsäcke aus Kunststoff mit dem Aufdruck „Landkreis Ammerland“ entsorgt werden, die zugebunden und neben die Restmülltonne gestellt am Abfuhrtag mit abgefahren werden. Diese Säcke können gegen eine Gebühr bei den zugelassenen Verkaufsstellen erworben werden.
Alle An-, Ab- oder Ummeldungen von privaten Restmülltonnen müssen über die Steuerämter oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen oder der Stadtverwaltung Westerstede erfolgen.
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn
Die aktuellen Gebühren für die Restmüll- und Biotonnen, die zugelassenen Abfallsäcke sowie für die Anlieferung von Abfällen zur Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen können Sie der Gebührenübersicht entnehmen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung
der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Schlagwörter
Abfall verbrennen, Heckenschnitt, Abfallgebühren, Abfallverbrennung, 3000004, Müllentsorgung, Baumschnitt, Abfallbeseitigung, Müll verbrennen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die aktuellen Gebühren für die Restmüll- und Biotonnen, die zugelassenen Abfallsäcke sowie für die Anlieferung von Abfällen zur Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen können Sie der Gebührenübersicht entnehmen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)