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Abfuhrkalender Landkreis Ammerland

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Ansprechpartner

Herr Ehm
Frau Frers
Frau Meyer

Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn

Restabfälle fallen – auch bei größten Bemühungen Abfälle zu vermeiden und zu verwerten – in jedem Haushalt an. Jedes Grundstück ist deshalb an die Restmüllentsorgung anzuschließen. Wählbar sind Behältervolumen von 60, 80, 120 oder 240 Litern, wobei die Benutzer der Restmülltonnen zwischen einer zwei- und vierwöchentlichen Abfuhr wählen können. Für Großwohnanlagen können auch 1,1-Kubikmeter- Restmüllcontainer mit zweiwöchentlicher Leerung angemeldet werden; die Container sind käuflich zu erwerben.

Verstärkt anfallender Restabfall kann über die grauen 50-Liter-Restabfallsäcke aus Kunststoff mit dem Aufdruck „Landkreis Ammerland“ entsorgt werden, die zugebunden und neben die Restmülltonne gestellt am Abfuhrtag mit abgefahren werden. Diese Säcke können gegen eine Gebühr bei den zugelassenen Verkaufsstellen erworben werden.

Alle An-, Ab- oder Ummeldungen von privaten Restmülltonnen müssen über die Steuerämter oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen oder der Stadtverwaltung Westerstede erfolgen.


Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

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Häufig gestellte Fragen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Die aktuellen Gebühren für die Restmüll- und Biotonnen, die zugelassenen Abfallsäcke sowie für die Anlieferung von Abfällen zur Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen können Sie der Gebührenübersicht entnehmen.



Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Abfall verbrennen, Heckenschnitt, Abfallgebühren, Abfallverbrennung, 3000004, Müllentsorgung, Baumschnitt, Abfallbeseitigung, Müll verbrennen