Dienstleistung
Altpapier: Entsorgung
In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen, an.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn
Im September 2004 wurde im Landkreis Ammerland flächendeckend die blaue Papiertonne zur getrennten Erfassung und Verwertung des Altpapiers eingeführt. Die Papiertonne wird regelmäßig alle vier Wochen geleert. Es besteht die Wahl zwischen 240 Liter und 120 Liter Fassungsvermögen.
Die Lieferung und der Tausch einer Papiertonne kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb, bei den Steuerämtern oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen oder bei der Stadtverwaltung Westerstede beantragt werden. Bei erhöhtem Papieraufkommen können weitere Tonnen bestellt werden.
Für Großwohnanlagen kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb auch ein 1,1-Kubikmeter-Papiercontainer beantragt werden. Dieser wird ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.
Beistellungen werden bei der Abfuhr grundsätzlich nicht mitgenommen.
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Die Papiertonne sowie der 1,1-Kubikmeter-Papiercontainer für Großwohnanlagen werden kostenlos vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen
und
Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland, Einheitsgemeinde Westerstede, Einheitsgemeinde Apen, Einheitsgemeinde Edewecht, Einheitsgemeinde Rastede, Einheitsgemeinde Wiefelstede, Einheitsgemeinde Bad Zwischenahn
Die Behälter bleiben Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Bei einem Umzug dürfen die Abfalltonnen nicht mitgenommen werden, sondern müssen über die Gemeinde- und Stadtverwaltung zur Abholung angemeldet werden.
Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr mit der Deckelöffnung zur Straße – möglichst paarweise – bereitzustellen.
Größere Mengen Papier, sperrige Kartons oder Pappe können auch zu den Öffnungszeiten bei der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen der Gemeinden kostenlos abgegeben werden.
Schlagwörter
blaue Tonne, Altpapiertonne, Abfuhr Altpapier
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Papiertonne sowie der 1,1-Kubikmeter-Papiercontainer für Großwohnanlagen werden kostenlos vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Die Behälter bleiben Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Bei einem Umzug dürfen die Abfalltonnen nicht mitgenommen werden, sondern müssen über die Gemeinde- und Stadtverwaltung zur Abholung angemeldet werden.
Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr mit der Deckelöffnung zur Straße – möglichst paarweise – bereitzustellen.
Größere Mengen Papier, sperrige Kartons oder Pappe können auch zu den Öffnungszeiten bei der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen der Gemeinden kostenlos abgegeben werden.