Voranmeldung Antrag Auskunftssperre

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Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.


  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.


Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.


Daten sperren, Übermitttlungssperre