Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Wichtigste Merkmale
E-Payment
Formular als Download
Onlinedienst
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Standesamt
Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04489 73-80
04489 73-80
E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
EUR 7,50
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Download als PDF
Download als interaktives PDF
Formular für mobile Endgeräte
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtenregister
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 7,50
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Download als PDF Download als interaktives PDF Formular für mobile Endgeräte
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtenregister