Dienstleistung
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es kann reserviert werden für:
- PKW/LKW
- Motorrad
- Saison- und Oldtimerkennzeichen
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Gebühr:
EUR 12,80
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kfz - Wunschkennzeichen, Wunschkennzeichen
Gebühr: EUR 12,80
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.