Verlusterklärung eines Ausweisdokuments

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Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

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Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Häufig gestellte Fragen

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.


Bei Verlustmeldung
Gebühr: kostenfrei

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport