Ansprechpartner

Herr Stöhr
Frau Steenblock

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen

Die Straßenreinigung wird in der Gemeinde Apen durch die Satzung über die Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung ( Straßenreinigungsverordnung ) geregelt.

Die Reinigung umfasst dabei die „allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst.

Allgemeine Straßenreinigung
Die Gemeinde Apen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) in der Anlage B aufgeführten Straßen durch.

Bei den in der Anlage A aufgeführten Straßen, Wegen und Plätzen obliegt die Straßenreinigung bis zur Fahrbahnmitte den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

Winterdienst
Die Gemeinde Apen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf

a) Gefahrenschwerpunkte und

b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken.

Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen in der Anlage A aufgeführten Straßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.

Art, Maß und räumliche Ausdehnung der allgemeinen Straßenreinigung sowie des Winterdienstes richten sich nach der Straßenreinigungsverordnung.


Satzungen der Gemeinde Apen

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg, Straßenreinigung