Dienstleistung
Unterschriften: Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
- das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
- die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
-
sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
- Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
- in Vereins- und Handelsregistersachen;
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
- das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
- Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
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Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04489 73-80
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Telefon
04489 73-0
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E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B.
Personalausweis
oder
Reisepass
)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass )
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll