Voranmeldung eines Zuzuges

Zum Formular
Voranmeldung Anmeldung eines Nebenwohnsitzes

Zum Formular

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport