Voranmeldung eines Zuzuges

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Voranmeldung Anmeldung eines Nebenwohnsitzes

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Ansprechpartner

Herr Ehm
Frau Frers
Frau Meyer

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.


Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80
Telefon
04489 73-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.


  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein