Dienstleistung
Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
oder
Reisepass
aller betroffenen Meldepflichtigen
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.