Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.


Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung per Online-Antrag nur mit der Angabe oder dem Upload eines gültigen Ausweisdokuments möglich ist.


  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein



Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.


Bundesmeldegesetz (BMG)


Es fallen keine Gebühren an.


Wegzug, Umzug, Wohnen, Nebenwohnung