Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person da.

§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


Kosten

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt das Standesamt der Gemeinde Bakum eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beträgt sie 15 Euro.

Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück 7,50 Euro.


Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: EUR 50,00

Personenstandsurkunde, Geburt, Kind, Sohn, Tochter