Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.


Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
  • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
  • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen:
  • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)


Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Umzug, Wohnen, Zuzug