Wer in ein Land, welches nicht zur Europäischen Union zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.

Im November 2005 wurde der in der Europäischen Union einheitliche elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip gespeichert.

Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig festzustellen, ob Pass und Person zusammengehören.

Alle vor dem 01.11.2005 bzw. 01.11.2007 ausgestellten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Beachten Sie bitte jedoch die Einreiseformalitäten des jeweiligen Einreiselandes.

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde



Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: EUR 37,50


Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: EUR 59,50

Vorkasse: ja


Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: EUR 60,00


Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: EUR 82,00


Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: EUR 21,00



Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 6 Jahre


für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Geltungsdauer: 10 Jahre



Passgesetz (PassG)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


Kind, Pass, Ausweis