Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Abmeldeformular
  • Hundesteuermarke (wenn vorliegt)
  • Bescheinigung des Tierarztes (Euthanasie)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hund, Steuer, NHundG, Abmeldung