Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde DötlingenGebühr: EUR 7,50
-
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde -
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde -
Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige