Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


erweitertes Führungszeugnis, criminal record certificate, Strafregisterauszug, Vorstrafen, registrierte Straftaten, Bundeszentralregisterauszug, polizeiliches Führungszeugnis