Dienstleistung
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 25,00
Gebühr: EUR 80,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Edewecht
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. ob Sie in Edewecht geboren wurden, ledig, geschieden oder verwitwet sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben usw.
Um speziell auf die vorzulegenden Dokumente eingehen zu können, wird empfohlen, sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Wegen der individuellen Voraussetzungen jedes Paares sind Anfragen per E-Mail nicht besonders geeignet.