Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.


Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.


Geltungsdauer: 6 Jahre

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 92,00
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 21,00
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Edewecht
  1. Reisepass mit 32 Seiten:
    a) 59,00 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
    b) 37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  2. 22,00 Euro zusätzlich für Reisepässe mit 48 Seiten (mehr Platz für Visa-Stempel), zu Nr. 1a) und 1b)
  3. 32,00 Euro zusäzlich für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (Auslieferung innerhalb von 3 Werktagen), zu Nr. 1a), 1b) und Nr. 2
  4. 26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass (unabhängig vom Lebensalter des Passbewerbers)

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


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