Dienstleistung
Unterschriften: Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
- das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
- die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
- Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
- in Vereins- und Handelsregistersachen;
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
- das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
- Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
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Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
-
erste beglaubigte Kopie vom Original: 3,50 €
-
jede weitere beglaubigte Kopie vom gleichen Original: 2,00 €
-
Beglaubigung einer Unterschrift: 6,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Unterstützende Institutionen
Bürgerbüro, Bürgerberatung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
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erste beglaubigte Kopie vom Original: 3,50 €
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jede weitere beglaubigte Kopie vom gleichen Original: 2,00 €
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Beglaubigung einer Unterschrift: 6,00 €
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bürgerbüro, Bürgerberatung
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