Ansprechpartner
Frau Ortgießen
Frau de Groot

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.


Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
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Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


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04465 806-77
Telefon
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Schloßstraße 9
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04462 86-1266
Telefon
04462 86-01

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Müllpreise, Müllgebühr, Abfallpreise, 03000005