Dienstleistung
Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
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Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
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Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
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04465 806-77
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Am Markt 9
26409 Wittmund
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04462 86-1125
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
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Es fallen keine Gebühren an.
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Es werden keine Unterlagen benötigt.