Wichtigste Merkmale

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Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Postfach
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Adresse
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Servicezeiten

Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr



<p>Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr</p>

Häufig gestellte Fragen

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.


Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Melderegisterauskunft, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Arbeitserlaubnis, Familienstand, Ausländerstelle, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung