Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee
Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Urkunden für in der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.
Hinweis:Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 15,00
Gebühr: EUR 7,50
- Ausstellung der Urkunde: 15,00 EUR
- Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 EUR
- Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport