Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee
Allgemeine Informationen
Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Mühlenstrasse 2-4
27777 Ganderkesee
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:
Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
EUR 7,50
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee
- Ausstellung der Urkunde: 15,00 EUR
- Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 EUR
- Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee
Urkunden für
i
n der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen
können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.
Hinweis:
Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 15,00
Gebühr: EUR 7,50
- Ausstellung der Urkunde: 15,00 EUR
- Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 EUR
- Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urkunden für i n der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.
Hinweis: Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.