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Standesamt

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee
Allgemeine Informationen

Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine  Geburtsurkunde  ausgestellt werden.




Adresse
Mühlenstrasse 2-4
27777 Ganderkesee
Postfach
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Servicezeiten

Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:
Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Ansprechpartner
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Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Servicezeiten Sprechzeiten zur Zeit nur nach Vereinbarung - bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.

Fax
04222 44-120
Telefon
04222 44-0

Häufig gestellte Fragen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee
  • Ausstellung der Urkunde: 15,00 EUR
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 EUR
  • Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee

Urkunden für i n der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen  können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.

Hinweis: Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.



Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige