Dienstleistung
Abmeldung: Bürgerinnen und Bürger
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Die Abmeldung ist online möglich. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung per Online-Antrag nur mit der Angabe oder dem Upload eines gültigen Ausweisdokuments möglich ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nur für den Online-Antrag:
- Identitätsnachweis (Upload eines Scans oder Eintragung der Daten zu Ausweisnummer, Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum möglich)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Schlagwörter
Wohnsitz, Abmeldung Hauptwohnsitz, Hauptwohnsitz