Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.


Die Abmeldung ist online möglich. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung per Online-Antrag nur mit der Angabe oder dem Upload eines gültigen Ausweisdokuments möglich ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Nur für den Online-Antrag:

  • Identitätsnachweis (Upload eines Scans oder Eintragung der Daten zu Ausweisnummer, Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum möglich)

Es fallen keine Gebühren an.


Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.


Wohnsitz, Abmeldung Hauptwohnsitz, Hauptwohnsitz