Dienstleistung
Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Die Abmeldung ist online möglich. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung per Online-Antrag nur mit der Angabe oder dem Upload eines gültigen Ausweisdokuments möglich ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nur für den Online-Antrag:
- Identitätsnachweis (Upload eines Scans oder Eintragung der Daten zu Ausweisnummer, Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum möglich)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Schlagwörter
Nebenwohnung, Nebenwohnsitz