Die Hundehaltung ist abzumelden bei:

  • Abschaffung des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters


Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Gemeinde Goldenstedt.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Die Abmeldung Ihres Hundes ist online möglich.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.


Die nach der Anmeldung des Hundes ausgegebene(n) Hundesteuermarke(n) müssen bei einer Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden.


Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt, stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht.


Die Abmeldung des Hundes hat innerhalb einer Woche zu erfolgen nach

  • Abschaffung des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Wegzug des Hundes.

Hundesteuersatzung der Gemeinde Goldenstedt


Hundesteuer, Hundehaltung, Hundeabmeldung