Dienstleistung
Anforderung Geburtsurkunde/begl. Abschrift aus dem Geburtenregister
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Geburtsurkunde/begl. Abschrift kann online beantragt werden.
Wichtig:
Die Urkunde kann nur in der Gemeinde Goldenstedt ausgestellt werden, wenn der Ereignisort – also der Ort der Beurkundung – Goldenstedt oder Lutten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde/begl. Abschrift aus dem Geburtenregister:
Gebühr: 15,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde:
Gebühr: 7,50 EUR