Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:


Weitere Informationen finden Sie auf den Merkblättern für Eheschließungen.

Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine der eheschließenden Personen verhindert, so kann diese die andere eheschließende Person schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.


Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.