Wird ein Ausweisdokument nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


  • wieder gefundenes Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, verloren