Dienstleistung
Ausweisdokument Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Ausweisdokument nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundenes Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc.)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Schlagwörter
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, verloren