Dienstleistung
Befreiung von der Ausweispflicht
Grundsätzlich sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen.
Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, können von der Ausweispflicht befreit werden.
Bitte bringen Sie das bereitgestellte Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zu Ihrem Termin.
Voraussetzungen
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag der betreffenden Person
- ärztliches Attest, z.B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)