Wird das Gewerbe von mehr als einem Gesellschafter betrieben, so sind auf einem Beiblatt Angaben zu jedem weiteren gesetzlichen Vertreter bei der Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes zu machen. Dieses ist, sofern keine Vollmachtserklärung vorliegt, von dem entsprechenden gesetzlichen Vertreter auszufüllen.

Dabei stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Einreichen per Online-Antrag (nur mit Upload eines Identitätsnachweises möglich - Personalausweis, Reisepass oder ähnliches Ausweisdokument + ggf. Vollmachtserklärung)
  2. Zusendung der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (An-/Um-/Abmeldung + Beiblatt) an die Gemeinde Goldenstedt (per Post oder per E-Mail).