Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.


Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes vorzulegen.


Hauptwohnung eines/einer minderjährigen Einwohners/Einwohnerin ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.


Die Anmeldung/Ummeldung hat persönlich zu erfolgen. Bitte bringen Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben zur An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes mit.