Dienstleistung
Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes vorzulegen.
Hauptwohnung eines/einer minderjährigen Einwohners/Einwohnerin ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.