Der Rat der Gemeinde Goldenstedt hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, Immobilieneigentümer beim Bau von Gründächern zu unterstützen und eine entsprechende Richtlinie verabschiedet.


Förderfähig sind danach die Ausgaben für die fachgerechte Herstellung von intensiven und extensiven Begrünungen von Dachflächen. Der Zuschuss beträgt 40% der als förderungsfähig anerkannten Kosten der Anlage. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Dachfläche beträgt jeweils 2.500 Euro. In der seit dem 01. Januar 2022 geltenden Richtlinie finden Sie alle geltenden Bestimmungen.


Das Antragsformulare muss vor Beginn des Gründachbaus ausgefüllt an die Gemeinde Goldenstedt geschickt werden.


Unabhängig von dieser Richtlinie gewährt der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung des Niederschlagswasserentgelts, wenn eine Dachbegrünung, Regenwassernutzungsanlage oder Versickerungsanlage nachgewiesen werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim OOWV erforderlich. Mehr Informationen dazu unter www.oowv.de.