Dienstleistung
Gewerbe-Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde Goldenstedt angezeigt werden.
Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb der Gemeinde Goldenstedt ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich.
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Für die Abmeldung eines Gewerbes stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Abmeldung per Online-Antrag (nur mit Upload eines Identitätsnachweises möglich - Personalausweis, Reisepass oder ähnliches Ausweisdokument)
- Zusendung der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (Abmeldung + ggf. Beiblatt bei mehr als einem Gesellschafter) an die Gemeinde Goldenstedt (per Post oder per E-Mail).
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeabmeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.
Was sollte ich noch wissen?
Wird das Gewerbe von mehr als einem Gesellschafter betrieben, so sind auf einem Beiblatt Angaben zu jedem weiteren gesetzlichen Vertreter bei der Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes zu machen. Dieses ist, sofern keine Vollmachtserklärung vorliegt, von dem entsprechenden gesetzlichen Vertreter auszufüllen.