Die Grundsicherung dient zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes auf Dauer. Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.


Für weitere Informationen oder zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:


Marianne Heyng

Telefon: 04444 2009-15

E-Mail: heyng@goldenstedt.de

erwerbsunfähig, nicht erwerbsfähig