Seit dem 01. Juli 2011 sind in Niedersachsen weite Teile des neuen Gesetzes über das Halten von Hunden in Kraft getreten. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur/zum:


  • Kennzeichnungspflicht (§ 4 NHundG)
  • Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG)
  • Registrierungspflicht beim Zentralen Register (§ 6 NHundG)
  • Nachweispflicht der Sachkunde (§ 3 NHundG)


Bei den Regelungen zum Hundegesetz handelt es sich um Pflichten des Hundehalters. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.



Hier können Sie weitere Informationen zu der Anmeldung eines Hundes finden, die Anmeldung online vornehmen oder Informationen nach bereits erfolgter Anmeldung nachrreichen.

Hundegesetz, Hundehaltung