Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Unter bestimmten Voraussetzungen können betroffene Personen auf Zeit Sozialhilfe erhalten.

Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie hier. Für die Beantragung von Arbeitslosengeld II wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter.


Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich die betroffene Person nicht selbst helfen kann und ihm/ihr auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die betroffene Person in Not geraten ist.


Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.


Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.


Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

Für weitere Informationen oder zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:


Marianne Heyng

Telefon: 04444 2009-15

E-Mail: heyng@goldenstedt.de

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