Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.


Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Abholung Kinderreisepass