Dienstleistung
Lebensbescheinigung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
a) Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Gebühr: gebührenfrei
b) zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)