Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.


Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Auf Antrag kann eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.


Meldebescheinigung:

Gebühr: 7,50 EUR

Vorkasse: Nein


Erweiterte Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR

Vorkasse: Nein