Dienstleistung
Reisepass Abholung
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, so kann kann eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Abholung Reisepass