Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.


Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, so kann kann eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Abholung Reisepass